Freiheit ist ein Wort
mit viel Bedeutung. In der Kindheit wird sie mit Schulferien verbunden als die
Freiheit von der Schule. In der Pubertät rebellieren die Jugendlichen gegen
ihre Eltern, denn sie wollen mehr Freiheiten wie länger weggehen. Zudem ist der
Begriff „Freizeit“ eng mit der Freiheit verknüpft als freie Zeit, welche jeder
selbst gestalten kann, ohne Zwänge von außen. Diese Beispiele sind durchaus positiv
belegt, aber nur solange Freiheit letztlich gewährt wird. Was jedoch, wenn Grenzen
wie Gesetze und Gewalt diese Freiheit begrenzen? Was wenn, man nicht mehr tun
kann, was man möchte und was man muss? Kämpfen, sich wehren, stark sein, durchhalten
und Probleme aufzeigen?
Journalisten unter Beschuss (Quelle:
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Journalistische
Arbeit
Viel zu selten steht
der harte Job des Journalisten im Fokus. Häufig wird sogar über ihn gespottet, besonders
vonseiten der Promis, wenn sie eine neue Affäre aufdecken. Allerdings darf
nicht vergessen werden, dass die Journalisten nicht nur über Stars und
Sternchen, deren Kleider, Liebschaften berichten, sondern auch über Kriege,
Unglücke, Korruption und, und, und. Ohne den Journalismus wüssten wir kaum, was
im Irak, Ägypten, Iran, Japan und andren Ländern vor sich geht. Doch im
Gegensatz zu den gut ausgebildeten Soldaten, Forschern und beschützen
Politikern, gehen die Journalisten häufig ungeschützt in ein Gebiet um mit
Opfern, Diktatoren oder Freiheitskämpfern zu sprechen. Sie haben dabei nur ein
Ziel –Informationen – sie wollen zeigen was passiert, warum, wie und um wen es
geht. Dass diese Aufgabe nicht ganz einfach ist, sollte jedem klar sein. Nicht
nur in Kriegsgebieten ist die Arbeit der Journalisten schwer, wenn sie Angst
haben müssen durch Schüsse oder Rebellen getötet zu werden, auch in scheinbar
friedlichen Ländern wird ihre Arbeit zum Beispiel durch Zensur und Strafen
stark eingeschränkt.
Ein Thema, das sich
gut und gerne zu ganzen Aufsätzen ausbauen lässt, aber hier soll es lediglich
um zwei Dinge gehen: 1. der Fernsehspot von der „Internationale Gesellschaft
für Menschenrechte“ und 2. um Artikel 5 des Grundgesetzes.
Der Spot
Ein Wassertropfen fällt
in eine kleine Pfütze auf kalten Betonboden eines Industrie- oder Lagerhauses.
Es ist dunkel, sowohl inne als auch außen, und nur ein paar Schritte sind zu
hören. Schritte eines Mannes, der am einzigen erleuchteten Ort dieses
unfreundlichen Schauplatzes auf einem Holzstuhl Platz nimmt. Er ist alleine,
wie die Kamerafahrt aus der Ferne zeigt und vor ihm steht nur eine Schreibmaschine
und ein paar weiße Blätter – kein moderner Laptop, kein Aufnahmegerät, keine
Kamera. Nicht gerade fortschrittlich, aber beherzt greift der Protagonist zum
Papier und nutzt diese einzige Möglichkeit seine Gedanken, Erfahrungen und sein
Wissen festzuhalten und wohlmöglich jemanden mitzuteilen. Natürlich fungiert
die Schreibmaschine als Stilmittel, denn sie zeigt die Möglichkeiten des Informationsaustausches
in nicht industriellen Zentren und unterstützt die Aussage des Spots, denn mit
jedem getippten Buchstaben geht der Mann eine Gefahr ein. Eine Gefahr getötet zu werden, die zum einen akustisch
durch Schussgeräusche dargestellt wird und zum anderen durch Einschläge der
Patronen in die Stützpfeiler und des Schreibers. Letzterer ist sich der Gefahr
durchaus bewusst, in welche er sich befindet, was deutlich wurde, als er kurz
vor seinem Schreibprozess innehält. Dennoch will er über seine/die Regierung (the
government) schreiben. Wer der Mann ist, bleibt ungewiss, denn in den letzten
Jahren wurde deutlich, dass nicht nur ausgebildete Journalisten Korruption
aufklären und über Krisensituationen schreiben, sondern seit Twitter und Co.
aus „normalen“ Bürgern zu Journalisten werden. Sie alle lassen sich nicht von
Hindernissen, Rückschlägen und Strafen in ihrer Arbeit behindern, wie auch der
Protagonist, der trotz Schussverletzung weiter schreibt. Diese Arbeit muss schnell
gehen, findet unter Gefahr statt (Schüsse) und im Geheimen (leerer Lagerraum),
was durch die instrumentale und klassisch anmutende Musik untermalt wird. Sie
ist es auch, die dem Zuschauer verdeutlich, wie schwerwiegend der Schuss in den
Rücken sein muss, der fortan die Arbeit des Mannes erschwert, was auch durch
die Kameraperspektive Unterstichen wird. Schließlich schließt er seine Augen und
tippt seinen letzten Buchstaben. Ist er tot? Ist der Text fertig? Was war
Inhalt des Textes? Fragen, die offenbleiben . Der Spot endet mich der
Information: Freie Meinungsäußerung bedeutet für viele
Journalisten immer noch den Tod. Die stilvoll und ausdrucksstark auf schwarzen
Hintergrund (symbolisch: Trauer, Tod) zu lesen ist, während ein letzter Schuss
abgefeuert wird und die Patronenhülse auf den Boden aufschlägt.
Artikel 5 des Grundgesetzes
Thema des Spots ist
die Einschränkung der Meinungsäußerung. In Deutschland ist die freie
Meinungsäußerung im Artikel 5 des Grundgesetzes festgeschrieben. Der Artikel
lautet:
1.
Jeder hat das Recht,
seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und
sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die
Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film
werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
2.
Diese Rechte finden
ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen
Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
3.
Kunst und
Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet
nicht von der Treue zur Verfassung.
Artikel 5 sagt aus
wer geschützt wird, was geschützt wird und wo die „Grenzen“ des Grundgesetzes
liegen.
Laut diesem
Grundgesetzt hat JEDER Anspruch auf Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit.
Unter „jedem“ wird eine natürliche Person (deutsche und ausländische Personen),
juristische Person mit Sitz in Deutschland (z.B. eingetragene Vereine) und
Personenvereinigungen zusammengefasst.
Was oder wer
geschützt muss für jede der „Freiheiten“ einzeln betrachtet werden, weil sie i sehr
komplex sind. Kurz zusammengefasst gestattet es die Meinungsfreiheit jeder
Peron seine Meinung in jeder Form frei zu äußern und zu verbreiten. Die
Informationsfreiheit erlaubt es jeder Person sich aus „allgemein zugänglichen
Quellen“ ungehindert zu informieren. Die Pressefreiheit als ein Beispiel der
Medienfreiheiten sichert die Herstellung und Verbreitung von Druckerzeugnissen
und der Presse – das ist besonders für den Journalismus relevant. Allen gemein
ist, dass sie vor dem Einfluss des Staates schützen, d.h. er darf nicht sagen,
was gesagt wird, was nicht, wie etwas gesagt wird und darf die
Informationsrecherche (Ausnahme Datenschutz) nicht behindern.
Das Recht auf Meinungs-,
Informations- und Medienfreiheit wird eingeschränkt durch sogenannte Schranken,
diese sind im zweiten Absatz nachzulesen. Hierunter fällt z.B. auch der Schutz
der Menschenwürde, der Schutz der Jugend vor gewaltverherrlichende Produkte,
Schutz vor Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung.
Obwohl der Artikel 5
im Grundgesetz verankert ist, weist die Pressefreiheit in Deutschland Mängel
auf. Der Spot sollte deshalb nicht nur auf das Ausland bezogen werden. Die „Reporter ohne Grenzen“ geben
jährlich eine Liste heraus aus welcher ersichtlich wird, welche Länder eine
gute Pressefreiheit haben, d.h. Journalisten nicht beschränkt werden, und
welche Länder die Pressearbeit fast völlig unter staatlicher Kontrolle gestellt
haben und Pressefreiheit lediglich als Begriff existiert. Deutschland belegt
Platz 18. An erster Stelle steht Finnland und auf den Letzten Eritrea (Afrika),
dicht gefolgt von Nord Korea. Insgesamt wurden 179 Länder betrachtet.
Anmerkung: Die Meinungs-,
Informations- und Medienfreiheit werden unter dem Begriff
Kommunikationsfreiheit zusammengefasst. Die Medienfreiheit wird untergliedert
in Pressefreiheit, Rundfunkfreiheit und Filmfreiheit.
Zum Spot
- Titel: Typewriter
- Dauer: 1:41
- Auftraggeber: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte
- Eine Produktion der Filmakademie Baden-Württemberg à es handelt sich hierbei um ein studentisches Filmprojekt
- Autor: Norman Scholl
- Produzent: Christian Hergenröther
- Regie: Andreas Roth
- Musik/Sounddesign: Philipp Kobille/ Dominik Oppon
- Editor: Florian Panier
- Erschien im Jahr 2010
- Thema: freie Meinungsäußerung
Quellen
- http://www.madefordreams.com/index.php?page=en/about/press#/en/work/projects/
- http://www.horizont.net/aktuell/marketing/pages/protected/Typewriter-Ein-flammender-Appell-fuer-die-Pressefreiheit_99838.html
- http://www.reporter-ohne-grenzen.de/ranglisten/rangliste-2011/
- Schemmer: Abs. 1, 2, Kempen: Abs. 3: Beck'scher Online-Kommentar GG Art. 5. Epping/Hillgruber (Hrsg.), Eddition: 12, WWW: http://bit.ly/zflXms, aufgerufen am 10.01.2012